Das Bundesfinanzministerium hat am 09.08.2021 die Änderungen der Kassensicherungsverordnung auf seiner Website veröffentlicht: Bundesfinanzministerium – Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung

Diese Änderungen betreffen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, die nun zukünftig wie Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Darüber hinaus werden die Pflichtangaben auf dem zwingend auszugebenden Kassenbon bei elektronisch aufgezeichneten Bargeschäften genauer definiert. So muss nun der Prüfwert und der Signaturzähler der TSE auf dem Bon ausgegeben werden, um eine Prüfung der Belege auch außerhalb der Geschäftsräume für die Finanzverwaltung zu ermöglichen.

Dies zeigt einmal mehr, dass die Vorgaben der Finanzbehörden an die korrekte Buchhaltung und Aufzeichnung von Bargeschäften nicht vereinfacht oder gelockert werden. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an die Erstellung einer umfänglichen Verfahrensdokumentation, denn die Installation einer TSE reicht im Zweifel nicht aus, um den Anforderungen zu genügen. Gerne unterstütze ich Sie in diesem Bereich.