Ihre Verfahrensdokumentation günstig und schnell von einem Profi erstellt. Profitieren Sie jetzt von den Förderungen!

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Ich berate Sie und erstelle Ihre Verfahrensdokumentation. Sie brauchen sich um (fast) nichts zu kümmern. Was das kostet? Nicht sehr viel, denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt bis zu 80% der Kosten dazu. Ich berate Sie auch hier und kümmere mich um die Beantragung der Förderung.

Was ist eine Verfahrensdokumentation? Seit 2021 gibt es neue Pflichten. Alle Unternehmen sind zur Einführung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtet. Es geht immer noch um die berühmten Bareinnahmen, also die korrekte Führung des Kassenbuchs und die Benutzung einer Registrierkasse. Damit einher kommt die Verpflichtung zur Dokumentation des gesamten Verfahrens (Verfahrensdokumentation). Dies gilt allerdings für alle Unternehmen.

Wie dokumentieren Sie die Vorgänge Ihres Rechnungsein- oder Rechnungsausgangs. Haben Sie eine Kasse?  Sicherlich aber Bank-Bewegungen. Wie dokumentieren Sie die Personal-Abrechnung oder Ihr Mahnwesen? Wer ist für alles zuständig?

Die dabei notwendige Verfahrensdokumentation hört sich nach viel Arbeit an. Ich kann Ihnen nun eine Menge dieser Arbeit abnehmen.

Nun zur Förderung. Ich bin als Berater bei dem BAFA Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ registriert. So kann ich Ihrem Unternehmen helfen, nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Beratung (z.B. zur Verfahrensdokumentation) zu beantragen. Das funktioniert wirklich gut und reibungslos.“

Details der Verpflichtung.

Punkt 3.1 Punkt der GoBD  (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronsicher Form sowie zum Datenzugriff) behandelt den Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit (§145 Absatz 1 AO, §238 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 HGB) der Buchführung. Der darin beschriebene Absatz 3 fasst die Anforderungen wie folgt zusammen:

„Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in der Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen (progressive und retrograde Prüfbarkeit).“ Daraus folgt die Verpflichtung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Ihr Steuerberater wird Ihnen das bestätigen. Sie fragen sich sicherlich, warum das nun mehrere Jahre später plötzlich so wichtig wird. Bislang prüften die Finanzbehörden ja die zurückliegenden Zeiträume und sind nun in den Zeiträumen dieser o.g. Verpflichtung angekommen. Erste Beispiele mit Hinzu-Schätzungen liegen nun vor, so dass der Handlungsdruck nun aktuell wird.

Die Grundlage bilden die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und Datenverarbeitung). Sie dient als Nachweis, dass die Anforderungen an das Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und der GoBD erfüllt sind.

Sie enthält die organisatorische und technische Beschreibung von den Prozessen in Ihrem Unternehmen. Darüber hinaus wird der Umgang mit Dokumenten und Informationen nach Handelsrecht und steuerrechtlichen Vorgaben beschrieben.

Wer nun seine internen Prozesse in Bezug auf seine Buchführung genauer betrachtet, wird feststellen, dass viele davon sehr komplex sind. Eine Verfahrensdokumentation bietet die Möglichkeit eigene Abläufe genauer zu beleuchten und um festzustellen, wie gut, effizient und sinnvoll diese sind. Wenn Sie das wissen, können Sie Ihre Prozesse stetig verbessern.

Aber nicht nur aufgrund der zwingenden Vorgaben der GoBD ist die Erstellung einer Verfahrensdokumentation dringend empfehlenswert. So ist der Blick auf Ihre Prozesse, ob diese effizient und gesetzeskonform sind, ein durchaus lohnender Mehrwert. Eine Verfahrensdokumentation bedarf zwar zuerst einiger Arbeit und auch Kosten, allerdings ist der daraus entstehende Mehrwert unverzichtbar.

Der Umfang einer Verfahrensdokumentation erreicht schnell 50 Seiten oder mehr und ist immer individuell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten. Dies könnte vom Unternehmer selbst erstellt werden, jedoch wird in der Praxis kaum jemand dafür Zeit haben.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation. Gemeinsam betrachten wir die Prozesse in Ihrem Unternehmen und analysieren diese. Aus diesen Informationen erstelle ich die Verfahrensdokumentation. Mit dieser Hilfe erhalten sie schnell, sicher und professionell Ihre Verfahrensdokumentation.

Haben Sie Fragen zur Verfahrensdokumentation?

Rufen Sie mich gerne an 03987-4 999 841

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