Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerliche Bewertung von Immobilienbesitz als verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Per Stichtag 1.1.2022 werden sämtliche Grundstücke und Gebäude neu bewertet und die Grundsteuer mit den neuen Daten festgesetzt.

Hierzu benötigt das Finanzamt von den Immobilienbesitzern einige Angaben, die in den nächsten Monaten angefordert werden. Im Frühjahr soll ein Informationsschreiben die Eigentümer darüber aufklären, welche Schritte unternommen werden müssen.

Im nächsten Schritt ist geplant, dass vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 die Feststellungserklärung bei dem Finanzamt elektronisch eingereicht werden muss. Dies ist online über das Elster-Portal der Finanzbehörden möglich.

Es ist noch nicht final geklärt, wie die Finanzbehörden mit Eigentümern umgehen, die Ihre Daten nicht fristgerecht eingereicht haben. Laut Abgabenordnung ist in diesen Fällen durchaus mit Sanktionen zu rechnen. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen und eine Schätzung der Daten vornehmen. Letzteres dürfte für den Immobilienbesitzer eher ungünstig ausfallen.

Im Monatsbericht 11/2021 des Bundesfinanzministeriums finden Sie die Details zu den Pflichten und die unterschiedlichen Erhebungsmodelle der einzelnen Bundesländer.