Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, nachdem die Arbeitszeiten unmittelbar nach Arbeitsaufnahme bzw. Ende und Dauer der täglichen Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet werden müssen. Die Aufbewahrungsfrist für die Daten wird mit zwei Jahren angegeben. Inkrafttreten soll das Gesetz am 1. Oktober 2022.
Hintergrund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Die Höchstgrenze für die Minijobs soll von 450 Euro auf 520 Euro angehoben werden. Somit erfüllen die Stundenaufzeichnungen eine wichtige Kontrollfunktion.
Dass es Branchen gibt, die die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren müssen, ist erstmal nichts Neues. Sollte dieser Entwurf tatsächlich verabschiedet werden, ergeben sich für sehr viele Unternehmen wesentliche Aufwendungen, damit sie ihre Aufzeichnungspflichten korrekt erfüllen können. Die Verschärfung der Aufzeichnungspflichten ist im Referentenentwurf in Artikel 6 (Änderung des Mindestlohngesetzes) und in Artikel 7 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) versteckt.
Und was bedeutet das für Unternehmen? Sollte dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt werden, wären alle Unternehmen, die Stundenaufzeichnungen führen, dazu verpflichtet eine elektronische und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung einzuführen. Eine Exceltabelle oder handschriftliche Aufzeichnungen reichen dann nicht mehr aus. Insbesondere kleine Unternehmen werden dann vor dem Problem stehen, ein elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Meiner Erfahrung nach sind solche Systeme meist nicht einfach zu bedienen und es fallen recht unterschiedliche Kosten an. Von monatlichen Lizenzgebühren bis hin zu administrativen Kosten, da diese Systeme ja auch regelmäßig gepflegt werden müssen.
Das BMAS hat zwar bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 eine kostenlose Zeiterfassungs-App mit dem Namen „einfach erfasst“ veröffentlicht. Jedoch ist der Support für diese App seit dem 26. September 2019 eingestellt. Die App kann zwar noch als OpenSource verwendet werden, aber ob eine App ohne Support die Anforderungen später erfüllt, dürfte sehr fraglich sein.
Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen sich vor der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs über den enormen Aufwand im Klaren sind, der insbesondere von kleinen Unternehmen gestemmt werden müsste.
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