Ab dem 1. Juli 2022 haben Grundbesitzer ihre Liegenschaften bis zum 31. Oktober 2022 dem zuständigen Finanzamt zu erklären. Dies soll grundsätzlich elektronisch erfolgen. Es hat aber nicht jeder Grundstücksbesitzer einen ELSTER-Zugang, über den die Erklärung abgegeben werden kann.
Daher wird für einfache Sachverhalte auf der Internetseite
www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
eine Möglichkeit angeboten, ab Anfang Juli die Daten zu übermitteln, auch ohne ELSTER zu verwenden. Gedacht ist dieses Angebot für private Eigentümer, die beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus besitzen. Leider nehmen an diesem Projekt nur die Bundesländer teil, die bei der Datenerhebung sich dem sogenannten Bundesmodell angeschlossen haben. Dies sind insgesamt 11 Länder. Berlin und Brandenburg gehören dazu.
Darüber hinaus ist es nicht möglich, kompliziertere Konstellationen darzustellen, wie landwirtschaftliche Betriebe oder Erbengemeinschaften. In diesen Fällen sollen die Erklärungen über das ELSTER-Portal gemeldet werden.
Und noch einen kleinen Tipp zum Schluss: Fangen Sie rechtzeitig an, die Informationen zu ihren Grundstücken und Gebäuden zusammenzustellen. Insbesondere, wenn sich der Immobilienbesitz über mehrere Flurstücke verteilt oder sich die Liegenschaften in verschiedenen Bundesländern befinden. Dann kann das Sammeln der Informationen schon ein wenig Zeit beanspruchen.
Schreibe einen Kommentar