Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt bereits seit Jahren kleine- und mittelständische Unternehmen, wenn diese eine Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen in Anspruch nehmen.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Unternehmensberater in einer Templiner Steuerkanzlei konnte ich schon vielen Mandanten helfen, die von diesem Förderprogramm profitiert haben. Diese Aufgabe führe ich nun seit Januar 2021 freiberuflich weiter.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt nun die neue Förderrichtlinie. Innerhalb der Geltungsdauer bis 31. Dezember 2026 kann jedes förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf Beratungen gefördert bekommen, maximal zwei pro Jahr.

In den neuen Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin und Leipzig) erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von 80 Prozent auf die Beratungskosten von 3.500 Euro netto; also 2.800 Euro. Ansonsten beträgt der Zuschuss 50 Prozent oder 1.750 Euro.

Im Januar fand eine Online-Schulung über dieses Förderprogramm statt, in der die ersten Details zu der Richtlinie kommuniziert wurden und wie die Abwicklung eines Antrages funktioniert.

Mit diesem neuen Wissen konnte ich letzte Woche mit einem Mandanten den ersten Antrag nach den neuen Rahmenbedingungen stellen. Die Erlaubnis zum Beratungsbeginn wurde gewohnt zügig erteilt und das Projekt kann jetzt starten.

Ich freue mich schon darauf, neue Menschen und Unternehmen kennenzulernen und ihnen -auch auf dieser Basis- zu unterstützen.

Die direkten Infos vom BAFA finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html;jsessionid=7487E554351F9F3305597A74017747F9.1_cid378