Seit dem 31. Januar 2023 ist die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Nur Bayern hat in letzter Minute noch eine Verlängerung gewährt. Trotzdem haben noch immer Millionen von Immobilienbesitzern die Erklärung nicht abgegeben.

Die Finanzämter wollen im nächsten Schritt bei nicht fristgerecht eingereichten Erklärungen ein Erinnerungsschreiben schicken, in dem die drohenden Konsequenzen aufgezeigt werden. Diese sind zunächst Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat oder Zwangsgelder. Sollten diese Maßnahmen nicht zu einer Abgabe der Erklärung führen, wird das Finanzamt eine Schätzung durchführen, was am Ende zu einer zu hohen Grundsteuerbelastung führen wird.

Um diesen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sollten Sie Ihre Grundsteuererklärung so schnell wie möglich abgeben.