Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro zum 1. Oktober 2022 und die Anhebung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro. Nun muss das Gesetz noch durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen werden.
Nicht beschlossen wurde hingegen die elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnung, wie sie der untenstehende Gesetzentwurf zunächst vorgesehen hat. Hier wurde vereinbart, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen prüfen, wie die Aufzeichnungspflichten verbessert werden können, ohne dass kleine und mittelständische Unternehmen übermäßig belastet werden. So soll ein kostenloses digitales Zeiterfassungssystem entwickelt werden, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll.
Es bleibt in den nächsten Monaten spannend, wie sich die beiden Bundesministerien die manipulationssichere Aufzeichnung vorstellen. Bei der Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für die manipulationssichere Aufzeichnung von Barumsätzen führte dies bei vielen kleinen Unternehmen zu einem recht hohen Aufwand (finanziell und organisatorisch) und zu sehr viel Verunsicherung. Nicht selten musste innerhalb weniger Jahre eine komplett neue Registrierkasse gekauft werden.
Diese ganzen technischen Umsetzungen entbinden einen Betrieb übrigens nicht von der Erstellung einer Verfahrensdokumentation (bzw. Ergänzung der bestehenden), die die sämtlichen technischen und organisatorischen Prozesse im Unternehmen beschreibt. Liegt diese nicht vor, wird dies im Rahmen einer Betriebsprüfung als formeller Mangel gewertet und kann so schnell zu einer empfindlichen Hinzuschätzung bei den Steuern führen.
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