Die Finanzminister der Länder haben heute beschlossen, dass die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bundesweit einmalig um drei Monate verlängert werden soll. Das bedeutet, dass die Grundsteuererklärung bis spätestens 31. Januar 2023 abgegeben werden soll.
Dies dürfte bei vielen für ein Aufatmen sorgen, jedoch haben sehr viele Grundstücksbesitzer enorme Verständnisprobleme. So versteht nicht jeder das „Behörden-Deutsch“ oder weiß nicht, wo die benötigten Informationen zu finden sind.
Wenn denn dann alle Informationen vorliegen, steht die nächste Hürde an. Die Eingabe in das Elster-Portal ist alles andere als bedienerfreundlich und für Menschen, die sich nicht mit Steuerthemen oder den Fachbegriffen der Immobilienwelt auseinandergesetzt haben, eine echte Herausforderung.
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