Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat folgende Information auf ihrer Website veröffentlicht:

„Das Programm wird unabhängig des Auslaufens der Rahmenrichtlinie zum 31. Dezember 2022 ab dem 1. Januar 2023 mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Hierbei soll die neue Förderrichtlinie rechtzeitig im Dezember sowohl im Bundesanzeiger als auch an dieser Stelle veröffentlicht werden.“

Es ist schön, dass dieses Programm fortgeführt wird, da nach meiner Erfahrung der Bedarf nach Beratungen insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen unverändert hoch ist. Sei es bei der Digitalisierung, der Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro oder das Vorhalten einer Verfahrensdokumentation. Die Themen sind vielfältig und bei vielen Unternehmen noch nicht bearbeitet.